Berufsorientierung

Berufsorientierung heißt Lebensorientierung. Gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Unsicherheit zeigt sich, wie wichtig bestmögliche Bildung und Ausbildung für die Zukunft von Kindern und Jugendlichen ist. Schülerinnen und Schüler bei der Bildungs- und Berufsorientierung zu unterstützen und Grundkompetenzen zu fördern, ist Aufgabe der Schule.

Der Berufsorientierungsunterricht ist daher in der 7. und 8. Schulstufe als „verbindliche Übung“ verpflichtend verankert und wird am Schauergym fächerintegrativ unterrichtet, d.h. dass Berufsorientierungsstunden im Rahmen mehrerer Pflichtgegenstände (Deutsch, Englisch, Geschichte, Geografie etc.) abgehalten werden.

Im Zentrum des Berufsorientierungsunterrichtes steht die berufliche Verwertbarkeit erworbener Bildungsinhalte und Fähigkeiten, Bildung als Erzeugung von Berufswahlkompetenz, Auseinandersetzungsbereitschaft etc. bzw. Wissen um die Erfordernisse der Berufs- und Arbeitswelt.

Als Auftakt  dient das Bildungs- und Berufsorientierungs-Tool „Deine Zukunft“ zu Beginn der 7. Schulstufe. Es soll mittels Online-Fragebogen vor allem die Berufswahlreife und schulische Fächerinteressen abfragen und so die SchülerInnen unterstützen.

Realbegegnungen stellen einen grundlegenden Bestandteil in der Berufsorientierung dar und bieten eine Unterstützung bei der Entscheidungsfindung der Berufswahl mit. Sie geben den Schülern und Schülerinnen die Möglichkeit persönliche Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt zu bekommen bzw. eine direkte Begegnung mit dem Ausbildungsbereich.

  • In der 3. Klasse steht ein Besuch beim BerufsInfoZentrum des AMS Wels am Programm.
  • Bei der individuellen Berufsorientierung gem. § 13 b SchUG können einzelne Schüler/innen zum Zweck der eigenen Berufsorientierung bis zu max. 5 Tagen dem Unterricht fernbleiben. Das muss allerdings zwischen Erziehungsberechtigten, Schule (Klassenvorstand) und Institution (Betrieb, weiterführende Schule o. Ä.) vereinbart und abgestimmt werden. Ein dementsprechendes Formular liegt im Sekretariat der Schule auf.

    In der Schulnachricht und im Jahreszeugnis wird die Teilnahme an der verbindlichen Übung „Berufsorientierung“ vermerkt.