Hausordnung

Wir, die Schulpartner am BG/BRG Wels Dr. Schauer Straße, also Lehrerinnen und Lehrer (einschließlich der Schulleitung), Schülerinnnen und Schüler und Erziehungsberechtigte drücken mit den gemeinsamem verfassten Verhaltensvereinbarungen aus, wie wir uns die Rahmenbedingungen für eine gute Zusammenarbeit vorstellen.

Wir wollen …

  • eine Schule, in der wir uns alle wohl fühlen und in der wir gut miteinander arbeiten können.
  • einander mit Höflichkeit, Respekt, Toleranz und Hilfsbereitschaft begegnen.
  • niemanden körperlich oder seelisch verletzen.
  • Probleme durch Gespräche miteinander lösen.
  • uns und andere nicht gefährden.
  • uns und anderer Eigentum schützen.

Um dies alles leichter verwirklichen zu können, haben wir eine

Hausordnung (Schüler*innen)

1. Vor dem Unterricht

  • Fahrräder sind in den daführ vorgesehenen Fahrradständern abzustellen und mit Sicherheitsschlössern abzusperren, da die Schule keine Haftung übernimmt. Auf dem Schulgelände sind die Fahrräder zu schieben.
  • Leih-E-Scooter sind auf dem ganzen Schulgelände verboten! Auch das Abstellen ist untersagt!
  • Für private E-Scooter gelten dieselben Regeln wie für Fahrräder.
  • Garderoben sind kein Aufenthaltsraum und nur zum Umkleiden gedacht. Danach sind die Garderoben sofort zu verlassen. Auch das Konsumieren von Speisen und Getränken ist in der Garderobe nicht gestattet.
  • Das Betreten des Bereichs außerhalb der Garderoben ist vom 1. Oktober bis zum 30. April nur mit Hausschuhen erlaubt. Hausschuhe müssen eindeutig als solche erkennbar sein und abriebfeste Sohlen haben.
  • Ab 7.35 Uhr darf man sich in den Klassenräumen aufhalten. Der Aufenthalt vor den Klassenräumen ist bis fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn gestattet (also bis 7.45 Uhr, bei einem Unterrichtsbeginn um 7.50 Uhr).
  • Schülerinnen und Schüler, die erst später Unterricht haben, dürfen sich außer in den Aufenthaltsräumen auch im eigenen freien Klassenraum aufhalten.

2. Während der Unterrichtszeit

  • Unmittelbar vor dem Beginn der Unterrichtszeit begeben sich die Schüler in die Klassenräume. Die Türen sind zu schließen.
  • Wenn sich fünf Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrperson in der Klasse befindet, muss dies vom Klassensprecher/ der Klassensprecherin oder deren Stellvertretung im Sekretariat bzw. in der Administration oder im Konferenzzimmer gemeldet werden.
  • Stundenplanänderungen sind dem Supplierplan bzw. den jeweiligen Monitoren zu entnehmen (zumindest vor Unterrichtsbeginn und in der großen Pause, eventuell auch nach der ersten Stunde kontrollieren) und vom Klassensprecher / der Klassensprecherin oder deren Stellvertretung der Klasse Bei Unklarheiten in der Administration nachfragen.
  • Bei Raumwechsel sind die Fenster zu schließen und die Beleuchtung abzudrehen.
  • Nach jeder Unterrichtsstunde ist die Tafel zu löschen und der Beamer auszuschalten.
  • Schüler:innen dürfen während der Unterrichtszeit das Schulgebäude zwischen der ersten und fünften Einheit (07:50-12:30 Uhr) nicht verlassen.
    • Ausnahme: medizinische oder behördliche Termine mit Entschuldigung eines/einer Erziehungsberechtigten.
  • Die Abmeldung beim Lehrer der laufenden oder der folgenden Stunde ist notwendig!
  • Während des Unterrichts erkrankte Schüler:innen dürfen nicht alleine nach Hause fahren oder einen Arzt / eine Ärztin aufsuchen; eine Verständigung der Erziehungsberechtigten ist in jedem Fall erforderlich und erfolgt durch das Sekretariat.

3. Während der Pausen

  • Das Schulgelände darf am Vormittag nicht verlassen werden.
  • Im Betoneum erfolgt das Lüften automatisch. Ein völliges Öffnen der Fenster zum Lüften ist den Schüler:innen der 1. und 2. Klassen und Schüler:innen nur bei Anwesenheit einer Lehrkraft erlaubt.
  • Ab der 3. Klasse dürfen die Fenster auch ganz geöffnet werden. Beim Verlassen des Raumes müssen die Fenster geschlossen werden.
  • Das Sitzen auf den Fensterbänken ist verboten.
  • Wenn der Hartplatz in der großen Pause nicht benützt werden darf, wird durch ein entsprechendes Schild darauf hingewiesen.

    4. Nach dem Unterricht

    • Nach der letzten Einheit müssen die Schüler die Sessel auf die Tische stellen, die Fenster schließen und das Licht abdrehen. Die Lehrkraft der letzten Vormittagsstunde hat die Aufräumarbeiten zu überprüfen und den Klassenraum zuzusperren.
    • Nach dem Umkleiden sind die Garderoben sofort zu verlassen.

    5. Unterrichtsfreie Zeit

    • Für Schüler:innen, die sich zwischen Vormittags-­‐ und Nachmittagsunterricht in der Schule aufhalten, ist der Aufenthalt in der Schule bis auf Widerruf durch die Schulleitung im eigenen Klassenraum gestattet, dabei ist besonders auf Ruhe und Ordnung zu achten.

    6. Allgemeines

    • Ordnung und Sauberkeit
      • Auf Sauberhaltung sämtlicher Bereiche der gesamten Schulliegenschaft ist zu achten. Für die Klassenräume sind die Klassenordner:innen zuständig. Sie werden vom Klassenvorstand/der Klassenvorständin eingeteilt.
      • Die Gestaltung der Klassenräume erfolgt im Einvernehmen mit dem Klassenvorstand/ der Klassenvorständin und der Direktion.
      • Toilettanlagen sind sauber zu halten und grobe Verunreinigungen sofort beim Schulwart zu melden.
      • Nichts aus dem Fenster werfen!
      • Bei Beschädigung oder Beschmutzung der schulischen Einrichtungen ist der Schulwart und das Sekretariat zu informieren. Der betreffende Schüler/die betreffende Schülerin ist über Auftrag der Direktion oder einer Lehrperson zur Beseitigung Wiedergutmachung des Schadens verpflichtet.
      • Das Anbringen von Plakaten und Annoncen bedarf der Genehmigung durch die Direktion.
    • Benützung elektronischer/elektrischer Geräte
      • Es ist verboten, Handys, Smartwatches o. ä. während des Unterrichts zu verwenden bzw. eingeschaltet zu haben. Bei Schularbeiten müssen die Handys und andere elektronischen HIlfsmittel sofern nicht von der Lehrkraft anders angeordnet auf den Lehrertisch gelegt werden. Bei Verlust oder Beschädigung übernimmt die Schule keine Haftung.
      • WhatsApp ist erst ab 16 Jahren erlaubt! Die Eltern haften für die Gruppeninhalte ihrer Kinder.
      • Das Aufstellen von Kaffee-­/Teemaschinen in den Klassenräumen ist für Schüler:innen der Oberstufe nur mit Genehmigung der Schulleitung erlaubt.
    • In der Schule und auf dem Schulgelände besteht absolutes Rauchverbot, sowie Verbot sämtlicher Tabakwaren!
    • Gegenstände, die die Sicherheit gefährden, dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden.
    • Ballspiele sind in den Klassen und Gängen verboten.
    • Alkohol und Energy-Drinks dürfen nicht konsumiert und daher auch nicht mitgebracht werden.
    • Wertgegenstände und größere Geldbeträge sollten nicht in die Schule mitgenommen nicht in leeren Klassenräumen oder in der Garderobe zurückgelassen werden. Die Schule übernimmt keine Haftung. Eine Aufbewahrungsmöglichkeit für wertvolle Dinge besteht -­‐ in begründeten Ausnahmefällen -­‐ in der Direktion und während des Turnunterrichts durch die jeweilige Lehrperson.
    • Nicht abgeholte Fundgegenstände warden im Herbst für den Guten Zweck verkauft.
    • Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen sollen umgehend im Sekretariat oder beim Schulwart gemeldet werden. Fundgegenstände sind beim Schulwart abzugeben, sie werden bis Ende des Schuljahres aufbewahrt.
    • Für Bibliothek und diverse Funktionsräume sowie die Tagesheimschule gelten zusätzliche Bestimmungen, die als Teil der Hausordnung anzusehen sind.